Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen haben. Dazu gehören:
- Transparenz bei den Lieferketten schaffen
- Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Lieferkette analysieren
- Präventionsmaßnahmen entwickeln
- Mitarbeiter schulen
- Ein Team zur Betreuung des LkSG bilden
- einen „Code of Conduct“ veröffentlichen
- Beschwerdemechanismen entlang der Lieferketten einbinden
Experten warnen bereits vor einer Überforderung der Wirtschaft und es wird deutlich, dass eine fundierte Vorbereitung zukünftige Probleme vermeiden kann. Wichtig: Auch der Mittelstand wird hiervon betroffen sein, da Unternehmen die Einhaltung des LkSG bei Ihren Zulieferern kontrollieren müssen und die Bundesregierung sowie die Europäische Union bereits an weiteren Gesetzen zu diesem Thema arbeiten.
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