Verkauft, vererbt, verzockt?

Möglichkeiten der Nachfolgeregelung

Was wird aus meinem Unternehmen, wenn ich es nicht mehr führen kann oder will? Diese Frage stellen sich Firmeninhaber zwangsläufig irgendwann. Sollten Sie sich diese Frage noch nicht gestellt haben, verlieren Sie keine Zeit, denn eine Nachfolgereglung sollte gut und weitsichtig geplant werden.

In den meisten Fällen wird aus Altersgründen ein Nachfolger gesucht. Krankheit, Unfall, die Verlagerung der Interessen oder die wirtschaftliche Situation können ebenso ursächlich für den Bedarf einer Nachfolgeregelung sein. Egal, aus welchem Grund Sie Ihr Unternehmen abgegeben, die zentrale Frage lautet: In welcher Form soll die Nachfolge stattfinden?

Übergabe an Familienangehörige – können die das überhaupt?

Den größten Bedarf einer Nachfolgeregelung haben aktuell die kleinen und mittleren Unternehmen, da ihre Eigentümer aus Altersgründen ausscheiden. Diese Unternehmer fühlen eine sehr hohe emotionale Bindung an das Unternehmen, da sie es selbst aufgebaut oder von den Eltern übernommen haben. Deshalb entscheidet sich eine Vielzahl für eine Nachfolge durch Familienangehörige. Schließlich werden nicht nur wirtschaftliche Güter, Personal und Know-how übergeben, sondern auch Werte. „Darüber hinaus geht es den Unternehmern um eine ethisch saubere Nachfolge. Hier steht die Aufrechterhaltung der Unternehmenskultur, die Sicherheit für die Arbeitnehmer und die Erhaltung der familienrelevanten Werte im Mittelpunkt.“ (Norbert Müller, Unternehmensnachfolge - Praxishandbuch für Familienunternehmen, Hrsg. Andreas Wiesehahn).

Wollen Sie Ihr Unternehmen an Familienangehörige übergeben, sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen stellen:

An wen will ich das Unternehmen übergeben?

Ist er oder sie von der Idee überzeugt?

Traue ich ihm oder ihr die Nachfolge überhaupt zu?

Soll der Nachfolgende auch der neue Eigentümer werden?

Die Zeiten, in denen die Nachfolge des unternehmerischen Erbes automatisch an die Kinder oder Geschwister übergeht, sind vorbei. Wenn der Nachfolger oder die Nachfolgerin nicht motiviert, überzeugt oder fähig ist, finden sich andere Wege. Dazu gehören:

1. Übergabe des Unternehmens an Mitarbeiter

2. Überführung des Unternehmens in eine Stiftung

3. Nachfolge durch einen externen Geschäftsführer

4. Verkauf an einen Miteigentümer

5. Verkauf an Investoren oder Wettbewerber


Wenn die Mitarbeiter übernehmen – eine gute Alternative?

Unter einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Beteiligung der Mitarbeiter am Arbeit gebenden Unternehmen. Die Mitarbeiter werden dabei zu Kapitalgebern ihres Arbeitgebers, ähnlich wie Banken oder Gesellschafter. Die Mitarbeiter werden aufgrund ihrer Beteiligung am Umsatz des Unternehmens beteiligt oder erhalten eine vertraglich vereinbarte Verzinsung. Je nach gewähltem Beteiligungsmodell können sie auch Kontroll-, Informations- oder Mitwirkungsrechte erhalten und so direkt auf die Unternehmensentwicklung Einfluss nehmen.

Mitarbeiter können in unterschiedlichen Modellen am Unternehmen beteiligt werden. Dazu gehören

1. Arbeitnehmerdarlehen

2. Stille Beteiligung

3. Ausgabe von Genussrechten

4. Beteiligung am Stammkapital einer GmbH

5. Erwerb von Anteilen an einer kleinen AG

Jede dieser Lösungen bringt Vor- und Nachteile mit sich. Sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Ihr Unternehmen an Ihre Mitarbeiter zu übergeben, finden Sie hier ausführliche Informationen:


Stiften und Steuer sparen – der Königsweg?

Die Überführung des Unternehmens in eine gemeinnützige Stiftung erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Diese Möglichkeit wird vor allem dann in Betracht gezogen, wenn sich kein geeigneter Nachfolger findet. Der Vorteil dieser Variante: die steuerliche Attraktivität. Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftssteuer befreit, lediglich der wirtschaftliche Zweig unterliegt der partiellen Besteuerung.

Die Motivation speist sich bei dieser Form der Nachfolgeregelung vor allem aus der Gemeinnützigkeit und dem Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer. Wollen Sie der Gesellschaft etwas zurückgeben und einen guten Zweck unterstützen und gleichzeitig den Fortbestand des Unternehmens sichern? Dann ist die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung vielleicht genau das Richtige für Sie.

Sie wollen sich lieber nicht in die Karten schauen lassen? Dann kommen vielleicht andere Möglichkeiten der Familienstiftung in Frage. Zum einen gibt es die Option der Familienstiftung. Diese Art der Stiftung verfolgt keine gemeinnützigen Ziele und unterliegt daher der ganz normalen Besteuerung. Auf der anderen Seite unterliegt sie aber auch nicht der staatlichen Aufsicht und ermöglicht daher eine flexiblere Steuerung.

Eine weitere Möglichkeit ist die Unternehmensstiftung. Hierbei handelt es sich um Stiftungen, die Träger eines Unternehmens sind bzw. Anteile an einem Unternehmen halten. Ob diese Stiftung gemeinnützig ist oder private Zwecke verfolgt, variiert und wird erst durch eine Prüfung von staatlicher Seite entschieden.

Wann sollten Sie über einen externen Geschäftsführer nachdenken?

Findet sich kein Nachfolger innerhalb der Familie oder sollen Auseinandersetzungen vermieden werden, bietet sich die Suche nach einem externen Geschäftsführer an. Wichtig ist hierbei, dass der neue Geschäftsführer über die notwendigen Branchenkenntnisse verfügt und sich mit den Werten des Unternehmens identifizieren kann.

Bei der formalen Ausgestaltung einer solchen Nachfolge haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Der externe Geschäftsführer kann in einem reinen Angestelltenverhältnis die Geschäfte Ihres Unternehmens fortführen. Eine weitere Möglichkeit ist der teilweise oder komplette Verkauf von Unternehmensanteilen an den neuen Geschäftsführer.

Der Vorteil dieser Art von Unternehmensnachfolge ist, dass durch einen externen Geschäftsführer auch ein Blick von außen in die strategische Unternehmensausrichtung, aber auch in die tägliche Arbeit einfließt. Dies kann insbesondere dann helfen, wenn sich Ihr Unternehmen vor einer Neuausrichtung, der Überwindung bestimmter Wachstumsschwellen o.ä. befindet. 

Still oder laut? Verkauf an einen Miteigentümer

Wollen Sie Ihr Unternehmen nicht komplett in fremde Hände geben, bietet sich der Verkauf an einen Miteigentümer an. Auch in diesem Fall ist die Ausgestaltung sehr variabel. Soll der neue Miteigentümer nur stiller Teilhaber sein oder Gesellschafter des Unternehmens werden? Wie hoch soll der Anteil sein, den Sie an den Miteigentümer abgeben möchten? Diese Fragen sollten Sie sich im Vorfeld stellen und beantworten.

Bei einer GmbH kommt hinzu, dass dieser Verkauf eventuell von weiteren Gesellschaftern abgesegnet werden muss.

Wie ist die Übergabe an Private Equity zu bewerten?

Die weitaus beliebteste Form der Unternehmensnachfolge ist die Übergabe an Familienangehörige oder Mitarbeiter. Was aber, wenn es unüberbrückbare Differenzen gibt oder sich kein geeigneter Kandidat innerhalb Ihrer Familie findet? Dann ist der ganze oder teilweise Verkauf an einen Investor eine Option. In der Vergangenheit wurden sie oftmals als Heuschrecken betitelt, doch Private Equity kann eine gute Lösung für Ihre Unternehmensnachfolge sein.

In der Regel sind solche Finanzinvestoren bereits an Firmen derselben Branche beteiligt und verfügen somit über exzellente Branchenkenntnisse. Zudem ist das Investment darauf ausgelegt, Ihr Unternehmen erfolgreich zu machen. Investoren haben deshalb einen klaren Blick auf bestehende Potenziale zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens und bringen das nötige Know-how mit, um Prozesse anzustoßen und auch die Geschäftsführung weiterzuentwickeln. Zwar haben Finanzinvestoren den wertsteigernden Wiederverkauf des Unternehmens im Blick, im Gegenteil zu Hedgefonds sind sie aber an einem langfristigen Wachstum des Unternehmens interessiert.

Der Gegenpart zu Private Equity ist der Verkauf an einen Mitbewerber. Diese Investoren sind auf der Suche nach Unternehmen, die strategisch in ihre eigene Firmenstruktur passen und diese sinnvoll ergänzen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Mitbewerber in manchen Fällen nur am Kauf einer bestimmten Sparte interessiert ist. Im Gegensatz zum Finanzinvestor steigt der strategische Investor voll in das operative Geschäft ein.

Egal, für welche Form der Nachfolge oder des Verkaufs Ihres Unternehmens Sie sich entscheiden, wichtig ist, sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber zu machen. Aus Erfahrung wissen wir, dass dieser Entscheidung eine zentrale Rolle im Nachfolgeprozess zukommt und nicht aufgeschoben werden sollte. "Die einen drücken sich vor einer Antwort und werden dann durch äußere Umstände, wie z.B. Krankheit, dazu gezwungen. [...] Mit 55 Jahren sollte man zumindest damit beginnen, sich erste Gedanken zu machen. Ab 60 Jahren sollte man sich aktiv mit dem Nachfolgeprozess beschäftigen." (Norbert Müller, Unternehmensnachfolge - Praxishandbuch für Familienunternehmen, Hrsg. Andreas Wiesehahn)

Sollten Sie praxiserprobte Beratung zu Ihrer Nachfolgeregelung benötigen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit für ein erstes, unverbindliches Gespräch zur Verfügung: 



Torsten Drewes