Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Chancen und Herausforderungen nicht nur für große Unternehmen

Zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Neuerungen, so auch zum 1. Januar 2023. Ein neues Gesetz ist Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Mit diesem hat der Gesetzgeber für Unternehmen ein sehr herausforderndes Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferketten beschlossen. 

Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, heißt das jetzt eine Vielzahl an neuen Pflichten: 

  • Transparenz bei den Lieferketten schaffen 
  • Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Lieferkette analysieren 
  • Präventionsmaßnahmen entwickeln 
  • Mitarbeiter schulen 
  • Ein Team zur Betreuung des LkSG bilden 
  • einen „Code of Conduct“ veröffentlichen 
  • Beschwerdemechanismen entlang der Lieferketten einbinden 

Experten warnen bereits vor einer Überforderung der Wirtschaft und es wird deutlich, dass eine fundierte Vorbereitung zukünftige Probleme vermeiden kann. Wichtig: Auch der Mittelstand wird hiervon betroffen sein, da Unternehmen die Einhaltung des LkSG bei ihren Zulieferern kontrollieren müssen und die Bundesregierung sowie die Europäische Union bereits an weiteren Gesetzen zu diesem Thema arbeiten. 

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