Allgemeine Geschäftsbedingungen der advacon GmbH & Co. KG

1. Vorbemerkung

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgen Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.  Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere § 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

 

2. Unsere Leistungserbringung, Höhere Gewalt

(1) Wir sind in der Wahl des Leistungsorts und der Einteilung unserer Arbeitszeit soweit im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart frei.

(2) Bei höherer Gewalt ruhen unsere Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die uns die Leistung westlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten.

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat unsere Beratungsleistungen durch angemessenen Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird uns insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie unseren Mitarbeitern zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können wir aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

 

4. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Wir behalten uns vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Tarifänderungen, Einstandskosten (z. B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.

(2) Die Vergütung ist – sofern nichts anderes vereinbart ist – im Voraus zur Zahlung fällig.

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(4) Wir haben Anspruch auf Ersatz unserer erforderlichen Aufwendungen, die uns in Ausübung unserer Tätigkeit entstehen.

 

5. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, beginnt der Beratungsvertrag mit seiner Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalenderquartals zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss mit eingeschriebenem Brief zugestellt werden.

 

6. Mängelansprüche und Schadenersatz

(1) Liegt ein Mangel unserer Leistung vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelgewährleistung.

(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(3) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden oder ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. Dasselbe gilt, soweit wir eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen haben.

(4) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir (und unsere Erfüllungsgehilfen) nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

(5) Die Abtretung der in Absatz (1) bis (4) geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

 

7. Vertraulichkeit

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

(2) Beide Parteien werden über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(4) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zu Geheimhaltung verpflichten.

 

8. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei wird insbesondere, sofern sie in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten iSd § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung der anderen Partei erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.

(2) Jede Partei ist zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet und wird zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen gem. der Anlage zu § 9 BDSG zu erfüllen.

 

9. Sonstiges

(1) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

(3) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

(4) Erfüllungsort ist Asslar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Asslar, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.